Schlichten statt Richten – Schiedspersonen für Schiedsstellen in der Hansestadt Demmin gesucht

Bis spätestens zum 13.02.2026 können sich Interessenten als ehrenamtliche Schiedspersonen für die Demminer Schiedsstelle bewerben. Runder Tisch statt Klage ist das Ziel dieses Gremiums. Streitigkeiten, beispielsweise über die eingeworfene Fensterscheibe oder die zu hohe Hecke des Nachbarn, sowie weitere Ansprüche aus dem Nachbarrecht können einfach geschlichtet werden. Aber auch bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen kann durch Einschaltung der Schiedsstelle der Gang zum Gericht vermieden werden.

Grundlage dieser Tätigkeit bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Juli 1998.

Die Schiedsstelle ist mit einer vorsitzenden und einer stellvertretenden Schiedsperson besetzt. Die Schiedspersonen werden durch die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin auf fünf Jahre gewählt. Die kommende Amtsperiode umfasst den Zeitraum vom 24.03.2026 bis 23.03.2031. Schiedspersonen müssen mindestens 25 Jahre alt, wahlberechtigt und nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein. Darüber hinaus sollen sie im Bereich der Gemeinde wohnen.

Aufgabe der Schiedsstellen ist es, zwischen streitenden Bürgerinnen und Bürgern untereinander bzw. Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen zu schlichten bzw. einen Vergleich herbeizuführen und somit den Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten wiederherzustellen. Umfassende Informationen und Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedspersonen sowie die gesetzlichen Vorschriften können jederzeit beim Ordnungsamt der Hansestadt Demmin erfragt werden.

Interessenten richten ihre Bewerbung einschließlich eines kurzen Lebenslaufes bis zum 13.02.2026 an die Hansestadt Demmin, unter dem Betreff „Bewerbung als Schiedsperson“ an die E-Mail-Adresse joerg.kuethe@demmin.de. Für Rückfragen steht Herr Küthe unter der Telefonnummer 03998/256188 gern zur Verfügung.