Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
Volltext
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts