Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts