Kommunalwahl: Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

Volltext

Wählbar zu Kreistagswahlen sowie zu Stadt- bzw. Gemeindevertretungswahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. Nicht wählbar sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auch dann, wenn sie infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher oder elektronischer Antrag (siehe Antragsformular) bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde oder Meldebehörde
  • Vollmacht der Kandidatin oder des Kandidaten bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger (Partei oder Wählergruppe) oder eine sonstige bevollmächtigte Person
     

Kosten

keine

Frist

Einreichung zusammen mit den übrigen Wahlvorschlagsunterlagen bei der Kreiswahlleitung (bei Kreistagswahl) oder bei der Gemeindewahlleitung (bei Gemeindevertretungswahl) bis zum 75. Tag vor der Wahl, 16 Uhr.

Formulare

Schriftliche Vollmacht bei Beantragung durch den Wahlvorschlagsträger oder eine sonstige Person (Schriftformerfordernis).
Die Formularvordrucke sind bei der Kreiswahlleitung bzw. bei der Gemeindewahlleitung erhältlich oder im Internet abrufbar, zum Beispiel unter:

Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag, Seite 2 (Formblatt 4.1.3)
Wahlvorschlag (Einzelbewerbung), Seite 2 (Formblatt 4.2)

Ansprechpunkt

Zuständig ist Gemeindewahlbehörde oder die Meldebehörde.