Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen

Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag im Original, der

  • Familiennamen,
  • die Vornamen,
  • das Geburtsdatum,
  • die genaue Anschrift enthalten muss;
  • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

Kosten

keine

Frist

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl