Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)

Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

Kosten

keine

Frist

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Formulare

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

Ansprechpunkt

In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister oder

Das Bezirksamt Berlin Mitte.