Ortsrecht

Ortsrecht bezeichnet die Gesamtheit der von einer Kommune (Gemeinde oder Stadt) erlassenen Rechtsnormen und Regelungen, die auf ihrem Gebiet gelten. Diese Regelungen werden oft auch als kommunale Satzungen oder Verordnungen bezeichnet und betreffen vielfältige Bereiche des täglichen Lebens innerhalb der Gemeinde. Ortsrecht ergänzt die übergeordneten Rechtsnormen von Bund und Ländern und regelt spezifische lokale Angelegenheiten.