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Immer wieder Parksünder auf dem Marktplatz in Demmin

Beschilderung Marktplatz (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Beschilderung Marktplatz

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass insbesondere in den Abendstunden der Marktplatz als Parkplatz missbraucht wird. Das ist vor allem an den Wochenenden der Fall.

 

Aus diesem Grunde weist das Ordnungsamt der Hansestadt Demmin ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Marktplatz um eine Fußgängerzone handelt.

 

Die Fußgängerzone ist an der Zufahrt zum Markt durch das Verkehrszeichen „Beginn eines Fußgängerbereiches“, Vz.: 242.1, eindeutig ausgewiesen.

 

Jeder, der einen gültigen Führerschein besitzt, sollte dieses Verkehrszeichen kennen.

 

Der Marktplatz soll den Fußgängern vorbehalten bleiben. Für die Fahrzeuge wurde seinerzeit eigens eine Tiefgarage direkt unter dem Markt errichtet. Die Gebühr beträgt lediglich 0,50 € je angefangene halbe Stunde.

 

Insofern ist es unverständlich, dass diese Regelung immer wieder missachtet wird. Um hier wieder die erforderliche Ordnung herzustellen, wird von Seiten des Ordnungsamtes beabsichtigt, auch außerhalb der Dienstzeiten und an Wochenenden die Kontrollen zu verschärfen.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ein derartiger Parkverstoß laut Katalog mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet wird.

Weitere Informationen

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