Anklamer Vorstadt 2

Die "Anklamer Vorstadt 2" ist eines der zentralen Stadtentwicklungsgebiete der Hansestadt Demmin. Mit Unterstützung der Städtebauförderung sollen Gebäude, Freiräume und Infrastruktur schrittweise aufgewertet und die Lebensqualität im Quartier nachhaltig verbessert werden.

Das Sanierungsgebiet


Aktuelles aus dem Sanierungsgebiet

Auf der Karte sehen Sie die derzeitig geplanten Maßnahmen im Gebiet der "Anklamer Vorstadt 2".

  • Für das Städtebauförderungprogramm 2027 wurde ein Mittelantrag mit drei Maßnahmen zur Prüfung fristgerecht am 15. Oktober 2026 eingereicht. Die mögliche Bewilligung erfolgt üblicherweise im Laufe des 2. Quartals des Folgejahres. An dieser Stelle erfolgt sodann auch die Bekanntgabe der Maßnahmen sowie der Bewilligung.  
  • Zudem hat die Hansestadt Demmin Förderanträge für die Sicherung und Innutzungsnahme des Klänhammer Speichers sowie verschiedene Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen Fristgerecht eingereicht. Mit einer Bekanntgabe der bewilligten Maßnahmen wird noch im Jahr 2026 gerechnet. 
  • Der Monitoringbericht der Hansestadt Demmin wurde fristgerecht zum 15. Oktober 2026 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung eingereicht.
  • Tag der Städtebauförderung 2027 ist der 12. Juni.

Informationen für Eigentümer und Anwohner

Private Sanierungsmaßnahmen

Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer

Die Hansestadt Demmin unterstützt im Sanierungsgebiet „Anklamer Vorstadt 2“ die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden. Ziel ist es, die vorhandene Bausubstanz zu sichern, das Quartier aufzuwerten und Leerstände schrittweise abzubauen. Eigentümerinnen und Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erhalten.

Welche Maßnahmen können unterstützt werden?

Je nach Zustand des Gebäudes und den Sanierungszielen kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht:

  • Kleinteilige Modernisierungen an einzelnen Gebäudeteilen
  • Teilmodernisierungen an mehreren Gebäudebestandteilen

Wie funktioniert die Förderung?

Städtebaufördermittel können die entstehenden Kosten grundsätzlich nicht vollständig abdecken. Die Finanzierung bleibt daher zunächst Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Höhe einer möglichen Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der städtebaulichen Bedeutung des Gebäudes, denkmalpflegerischen Anforderungen, der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie dem Umfang der geplanten Modernisierung.

Was ist vor Beginn zu beachten?

Wertverbessernde Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes unterliegen vor Beginn einem Genehmigungsvorbehalt der Hansestadt Demmin gemäß § 145 BauGB. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadt und dem Sanierungsträger, bevor Planungen oder Bauarbeiten beginnen.

Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderarten, Finanzierung, Genehmigungen und dem genauen Ablauf finden Sie im Download:

Ausgleichsbeträge

Im Sanierungsgebiet „Anklamer Vorstadt 2“ kann am Ende des Sanierungsverfahrens für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ein sogenannter Ausgleichsbetrag anfallen. Dieser dient dazu, sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen auszugleichen, die durch öffentliche Investitionen und Maßnahmen der Städtebauförderung entstehen.

Was sind Ausgleichsbeträge?

Ausgleichsbeträge sind Geldbeträge, die den Unterschied zwischen dem Bodenwert zu Beginn und dem Bodenwert nach Abschluss der Sanierung ausgleichen. Maßgeblich ist dabei nicht der Wert des Gebäudes, sondern die Entwicklung des Grundstückswertes, die auf die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet zurückzuführen ist. Die Ermittlung erfolgt durch Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Wann werden Ausgleichsbeträge fällig?

In der Regel werden Ausgleichsbeträge erst nach Abschluss der Sanierung und nach Aufhebung der Sanierungssatzung durch Bescheid der Hansestadt Demmin erhoben. Werden einzelne Teilbereiche des Sanierungsgebietes bereits früher aus der Sanierung entlassen, können die Ausgleichsbeträge für die dort liegenden Grundstücke entsprechend früher fällig werden. Konkrete Termine stehen derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu Berechnung, gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten der vorzeitigen Ablösung finden Sie im Flyer "Flyer Ausgleichsbeträge", der Ihnen hier als Download zur Verfügung steht:


Beteiligung und Veranstaltungen

Die Entwicklung der "Anklamer Vorstadt 2" ist ein gemeinsamer Prozess. Die Städtebauförderung verfolgt das Ziel, das Quartier nicht nur baulich weiterzuentwickeln, sondern die Menschen vor Ort aktiv in diesen Prozess einzubeziehen. Die Erfahrungen, Anregungen und Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie weiteren Akteuren aus dem Quartier leisten einen wichtigen Beitrag, um Maßnahmen bedarfsgerecht zu planen und die Entwicklung des Gebietes gemeinsam zu gestalten. Beteiligung ist daher ein wesentlicher Baustein der Städtebauförderung. Sie schafft Transparenz, fördert den Austausch und ermöglicht es, lokale Kenntnisse frühzeitig in Planungen und Entscheidungen einzubringen.

Ihre Meinung zählt: Die besten Lösungen entstehen dort, wo Fachwissen und die Erfahrungen der Menschen vor Ort zusammenkommen. Deshalb sind Anregungen, Hinweise und Ideen aus dem Quartier ausdrücklich willkommen.

geplante Veranstaltungen

  • Tag der Städtebauförderung am 12. Juni 2027

vergangene Veranstaltungen

  • Tag der Städtebauförderung 2026
  • Stadtspaziergang am 11. Oktober 2025
  • Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet am 14.08.2025
  • Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet am 17.10.2024

Warum wurde das Gebiet ausgewählt?

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden die bestehenden Herausforderungen und Entwicklungspotenziale der "Anklamer Vorstadt 2" analysiert. Dabei zeigte sich, dass das Quartier zwar vor verschiedenen städtebaulichen Aufgaben steht, gleichzeitig aber über viele Stärken verfügt, auf denen aufgebaut werden kann. Die Aufnahme in die Städtebauförderung schafft die Möglichkeit, Herausforderungen gezielt anzugehen und die Potenziale des Quartiers langfristig für eine positive Entwicklung zu nutzen.


Ziele der Sanierung

Die Sanierungsziele orientieren sich an den Herausforderungen und Potenzialen des Quartiers. Diese wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung herausgearbeitet. Ziel ist es, die "Anklamer Vorstadt 2" schrittweise als attraktiven Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsort für heutige und zukünftige Generationen weiterzuentwickeln.