Hinweise zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 – Hinweise bei Eigentumswechsel
In einem zunächst letzten Beitrag möchten wir Sie darüber informieren, was bei einem Eigentumswechsel zu beachten ist: Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzt (§ 9 Grundsteuergesetz - GrStG). Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer, d.h. die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres ist von einem Schuldner zu leisten. Die Grundsteuer wird also nicht unterjährig abgerechnet. Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist derjenige Schuldner der Grundsteuer, dem das Grundstück am 01.01. eines Kalenderjahres zuzurechnen ist. Der ehemalige Grundstückseigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 & 17 GrStG) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Gemäß § 4 der Satzung der Hansestadt Demmin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Untere Tollense/Mittlere Peene" und "Trebel" und § 6 Abs. 5 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Hansestadt Demmin betrifft dies auch die weiteren Grundstücksabgaben der Hansestadt Demmin. Der neue Eigentümer kann von der Hansestadt Demmin erst zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden, wenn die Zurechnung durch das Finanzamt erfolgt ist und der Hansestadt Demmin die Daten des entsprechenden Grundsteuermessbescheids vorliegen. Das gilt insbesondere für Zurechnungen, die den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2025 betreffen und die aufgrund des großen Arbeitsaufkommens der Finanzämter teilweise erst nach dem 01.01.2025 erfolgen werden. Sollten Sie in 2025 von der Hansestadt Demmin einen Abgabenbescheid für ein Grundstück erhalten, dessen Eigentümer Sie am 01.01.2025 nicht mehr waren, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen kann ein privatrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen dem Verkäufer und dem Käufer aufgrund von entsprechenden Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag bestehen. Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass beabsichtigt ist, nach dem Versenden der Abgabenbescheide verlängerte Grundsteuersprechzeiten anzubieten, in denen Ihnen Mitarbeiterinnen der Kämmerei, der Stadtkasse und des Liegenschaftsamtes zur Verfügung stehen werden. Darüber werden wir zeitnah informieren.