Informationen zur Reform der Grundsteuer
Die Umsetzung der Grundsteuerreform befindet sich auf der Zielgeraden. Da es sich um eine grundlegende Reform handelt, die mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist, bitten wir um Verständnis, wenn nicht sofort alles reibungslos läuft. Die Bewertung seitens der Finanzämter für Grundstücke und Immobilien ist weitestgehend erfolgt. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 2025. Besteuerungsgrundlagen sind der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag. Entsprechende Bescheide haben Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer vom zuständigen Finanzamt erhalten.
In der Hansestadt Demmin wurden in den vergangenen Monaten die vom Finanzamt übermittelten Daten in das Steuerprogramm eingepflegt. Neben den Bestandsobjekten sind im Rahmen der Grundsteuerreform wegen der Gesetzesänderung auch zahlreiche neue Objekte zu erfassen. Trotz intensiver Bemühungen konnte aber aufgrund des Datenumfangs (es sind vom Finanzamt mehrere tausend Datensätze übermittelt worden) die Erfassung im Steuerprogramm noch nicht abgeschlossen werden. Das hat zur Folge, dass die Abgabenbescheide für 2025 erst später versendet werden können.
Gemäß § 29 des Grundsteuergesetzes hat der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten.
Gemäß § 5 der Satzung der Hansestadt Demmin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Untere Tollense/Mittlere Peene" und "Trebel" gilt die Festsetzung so lange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht. In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils zu einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.
Aus dem Grundsteuergesetz und der o.a. Satzung ergibt sich die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen.
Aus der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Hansestadt Demmin und aus der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Demmin ergibt sich keine Verpflichtung zur Leistung einer Vorauszahlung.
Wir empfehlen aber die Zahlung für alle Abgabearten entsprechend der Abgabenbescheide für 2024 zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und ggf. 15.05.
Den Steuerpflichtigen, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, schlagen wir vor, die Abgaben bis zum Erlass eines neuen Abgabenbescheides zu überweisen.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Abgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, bitten wir, diesen erst nach Erlass eines neuen Abgabenbescheides zu ändern.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das auf dem Bescheid stehende Kassenkonto an.
Die Leistung von Vorauszahlungen sichert zum einen das Abgabenaufkommen der Hansestadt Demmin zum anderen eine gleichmäßige Verteilung der Zahlungen für die Steuerpflichtigen.
Selbstverständlich werden die Vorauszahlungen bei der Erstellung der Bescheide berücksichtigt und mit den Forderungen für 2025 verrechnet.
Wir werden Ihnen in den nächsten Ausgaben der „Demminer Nachrichten“ einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform geben.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.