Mitteilung bezüglich Beschluss Kunstrasenplatz "Friesenhöhe"

Mitteilung bezüglich Beschluss Kunstrasenplatz „Friesenhöhe“

 

 

Auftragsvergabe Bauleistungen Kunstrasenplatz

Die öffentliche Ausschreibung der Leistung "Tief- und Sportplatzarbeiten" der Baumaßnahme "Errichtung eines Kunststoffrasenspielfeldes" wurde in Anwendung des § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit 21 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung aufgehoben. Als schwerwiegender Grund ist auf § 6 VgG MV - Angemessenheit des Preises - zu verweisen. Danach darf weder auf einen unangemessen hohen noch auf einen unangemessen niedrigen Preis der Zuschlag erteilt werden.

Im Rahmen einer öffentlicher Ausschreibung, auf die auf der Homepage der Hansestadt Demmin sowie den Portalen bund.de und eVergabe.de verwiesen worden ist, sind von mindestens 5 registrierten Anbietern die Unterlagen abgefordert worden. Lediglich 1 Bieter hat der Hansestadt Demmin ein Angebot unterbreitet. Dieses liegt 38,74 % über der Kostenberechnung zum Förderantrag.

Hinsichtlich des Preises wird durch das beauftragte Planungsbüro ausgeführt, dass eine neuerliche Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2019 (Oktober/November) bei Ausführung im Jahr 2020 zu einem größeren Wettbewerb und in diesem Zusammenhang bessere Preise erwarten lässt.

 

Bezüglich des Beschlusses möchten wir weiterführende Erläuterungen geben.

Wie oben bereits geschrieben, hat die Stadtvertretung der Hansestadt Demmin bei einer außerplanmäßigen Sitzung am 9. Juli 2019 die öffentliche Ausschreibung zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Friesenhöhe bei einer Enthaltung einstimmig aufgehoben. Begründet wurde diese Aufhebung mit einer Kostenüberschreitung von ca. 300.000 Euro zur Kostenberechnung. Bei der durchgeführten Ausschreibung der Bauleistungen hatte sich nur ein Bieter mit einem entsprechend extrem hohen Angebot beteiligt.

Als weiterer Grund wurde angeführt, dass der von den Fußballern favorisierte Füllstoff bestehend aus einem Kunststoffgranulat in den Fokus des Umweltschutzes geraten ist. Nach heutigem Kenntnisstand ist ein Verbot dieses Füllstoffes im Jahre 2021/2022 nicht auszuschließen. Vereinbart wurde daher, zu einer erneuten Ausschreibung im Oktober/November dieses Jahres Füllstoffalternativen zu prüfen. Angestrebt wird nun eine Auftragsvergabe zum Ende dieses Jahres auf der Grundlage einer erneuten Ausschreibung und der Hoffnung einer größeren Anzahl von Bietern. Die Fördermittelgeber haben bereits Zustimmung signalisiert, die entsprechenden Fördermittel auch nächstes Jahr bereitzustellen.

Trotz der Aufhebung der Ausschreibung werden kurzfristig vorgelagerte Bauleistungen beginnen. So wird in Kürze die Sanierung der Flutlichtanlage auf der Friesenhöhe realisiert. Gleichzeitig werden, so wie vorher auch, die Fußballer des Demminer SV 91 aktiv in die weitere Planung und Umsetzung mit eingebunden.

Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter führten zu diesem Punkt der Tagesordnung eine rege Diskussion. Entgegen oft anders lautender Meinung aus der Presse ist der Bau des Kunstrasens beschlossene Sache und soll auch im geplanten Rahmen durchgeführt werden, so der einstimmige Tenor aus der Stadtvertretung. Das vorliegende und mit allen Beteiligten abgestimmte Projekt soll vollumfänglich umgesetzt werden. Aufgrund der derzeitigen Situation ist es der Stadtvertretung ein besonderes Anliegen, den Trainings- und Spielbetrieb bis zur Fertigstellung des Kunstrasenplatzes mit bestmöglichen Bedingungen zu gewährleisten. Dazu fanden bereits vor einigen Monaten Gespräche mit Vereinen aus dem näheren Umfeld von Demmin statt, die alle ihre Bereitschaft zur Bereitstellung von Ausweichplätzen gaben. Die Nutzung des Stadions ist bisher auf 10 Stunden die Woche begrenzt. In Absprache mit der Pflegefirma unseres Stadionrasens wird eine Nutzungserweiterung auf 15 Stunden die Woche erfolgen. In gemeinsamer Absprache mit dem Vorstand des DSV 91 werden Verein und Verwaltung bis zum Baubeginn des Kunstrasenplatzes die Friesenhöhe zumindest oberflächlich in einem glatten und damit bespielbaren Zustand erhalten.

 

 

Szabo

1.Stellvertreter des Bürgermeisters

 

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