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Amtliche Bekanntmachung - Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Amtliche Bekanntmachung

 

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

 

Aufgrund § 44 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 08. Mai 2013, der §§ 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (TierGesGAG M-V) vom 04. Juli 2014 (GVOBl. M-V S. 306) sowie § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (TierSZustLVO M-V) vom 6. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 69)

werden für das Kreisgebiet Mecklenburgische Seenplatte, ausgenommen der Risikogebiete für die Aufstallung im Herbst und Winter, die Schutzmaßnahmen aus der Allgemeinverfügung vom 24.11.2014  aufgehoben.

 

Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist damit aufgehoben, ausgenommen der Risikogebiete gemäß Anlage 1 dieser Allgemeinverfügung.

 

Die Verfügung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Dr. M. Walter

Sachgebietsleiterin

Tierseuchenbekämpfung/Tierschutz

 

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